Medienmitteilung vom 2. Februar 2010

  • 2. Februar 2010

Ordentliche Revision des Heilmittelgesetzes, 2. Etappe

VSVA begrüsst Revision des Heilmittelgesetzes über weite Strecken

150 150 Verband der Schweizerischen Versandapotheken VSVA

Der Verband der Schweizerischen Versandapotheken VSVA hat den derzeit in Vernehmlassung stehenden Vorentwurf des Bundesrates für ein revidiertes Heilmittelgesetz HMG eingehend geprüft. Mit Ausnahme des darin vorgesehenen landesweiten Verbotes der ärztlichen Selbstdispensation, welches abgelehnt wird, begrüsst VSVA die Gesetzesrevision, die dem streng kontrollierten Versandhandel mit Medikamenten endlich die verdiente Anerkennung zollt.

Der Vorentwurf des Bundesrates weicht, was die strenge Regulierung des Versandhandels mit Medikamenten angeht, nicht vom bisherigen Recht ab. VSVA begrüsst diesen Umstand und die damit verbundene Anerkennung dieses erfolgreichen und in zunehmendem Mass benützten Vertriebskanals durch die Bundesbehörde. Der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten hat in den Jahren seines Bestandes jeweils einen erheblichen Beitrag an die Senkung der Medikamenten- und damit der Gesundheitskosten leisten können. Der Branchenverband geht von jährlichen Einsparungen in der Höhe von approximativ 30 Millionen Franken aus. Diese Zahl bildet die rege Benutzung des Kanals ab – im Moment beziehen mehr als 300‘000 Personen die ihnen ärztlich verordneten Medikamente über eine zugelassene und strengsten Kontrollen unterworfene Versandapotheke.

Ablehnend steht VSVA einzig der Absicht des Bundesrates gegenüber, die Medikamentenabgabe in Arztpraxen landesweit verbieten zu wollen. VSVA will, dass die Kantone auch in Zukunft die Kompetenz besitzen, über die Medikamentenabgabe frei entscheiden zu dürfen. Ein landesweites Verbot der ärztlichen Selbstdispensation würde nicht nur die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln beinträchtigen, sondern zu unnötigen Kostensteigerungen führen, da Kantone mit Selbstdispensation in der Regel tiefere Medikamentenkosten pro versicherte Person ausweisen als solche mit Selbstdispensationsverbot.

Der Versandhandel mit Medikamenten in der Schweiz wird seit Mitte der Neunziger Jahre des 20. Jahrhunderts praktiziert und ist vor allem aus der Notwendigkeit hervorgegangen, spezielle Patientengruppen (z.B. Dialyse, Hämophilie, chronische Patienten und Langzeitpatienten) kontinuierlich direkt zu versorgen. Der Kanal hat sich nicht als Substitut für die Medikamenten-Versorgung in Kantonen, in denen die ärztliche Selbstdispensation verboten ist, herausgebildet, sondern versteht sich als Ergänzung bestehender Angebote. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Monopolisierung der Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente zugunsten von Offizin- (und letztlich auch von Versand-)Apotheken nimmt sich daher im Vorentwurf zum Gesetz, dem auch Wettbewerb und Kosteneinsparungen vorschweben, fremd aus.