Medienmitteilung vom 29. Juli 2010

  • 29. Juli 2010

Legalen und illegalen Medikamenten-Versand unterscheiden

VSVA besorgt über illegalen Internethandel mit Medikamenten

150 150 Verband der Schweizerischen Versandapotheken VSVA

Der Verband der Schweizerischen Versandapotheken VSVA ist besorgt über die aktuellen von Swissmedic veröffentlichten Zahlen zum illegalen Medikamentenvertrieb und -bezug via Internet. VSVA lehnt den illegalen Versand und Bezug von Medikamenten strikt ab und warnt vor einer Verwechslung von solchen Machenschaften mit der in der Schweiz grundsätzlich zugelassenen Möglichkeit, verschreibungspflichtige Medikamente per Post beziehen zu können.

VSVA betont ausdrücklich, dass der illegale Handel mit Medikamenten nicht mit der in der Schweiz vorhandenen legalen Möglichkeit, Medikamente per Post zu beziehen, verwechselt werden darf. In der Schweiz dürfen nur verschreibungspflichtige – und auch wirklich ärztlich verschriebene – Medikamente per Post zugestellt werden, allerdings nur von dazu berechtigten Apotheken. Derzeit verfügen rund 25 Apotheken über eine entsprechende kantonale Bewilligung, die ihrerseits auf den strengen Richtlinien der Kantonsapothekervereinigung (KAV) fusst. VSVA vertritt unter den in der Schweiz zugelassenen Versandapotheken diejenigen mit den allerhöchsten Sicherheitsstandards.

Medikamente legal per Post beziehen
VSVA ruft die Bevölkerung dazu auf, rezeptpflichtige Medikamente ausschliesslich auf Verschreibung des Arztes und gemäss Beratung durch einen Apotheker einzunehmen. Damit für den Bezug eines ärztlich verschriebenen Medikamentes nicht zwingend der Besuch einer Ladenapotheke nötig ist, sieht das Schweizer Recht in einigen Kantonen den Direktbezug beim Arzt (sog. „Selbstdispensation“) vor. Landesweit ist auch der Bezug per Post möglich – allerdings darf der Versand nur von einer den strengen bundes- und kantonalrechtlichen Anforderungen genügenden Apotheke mit Versandhandelsbewilligung vorgenommen werden. Vom Bezug per Post profitieren derzeit rund 300‘000 Personen in der Schweiz – vor allem Patientinnen und Patienten in entlegenen Gebieten, Langzeitpatienten und Patientengruppen mit seltenen Krankheitsbildern.

Kampf gegen Illegale
VSVA unterstützt die Behörden im Kampf gegen den illegalen Internethandel mit Medikamenten und Fälschungen. VSVA wird noch in diesem Jahr Massnahmen vorstellen, damit die öffentlichkeit eine Schweizer Qualitäts-Versandapotheke besser erkennen und sich damit vor illegalen Anbietern schützen kann.