Medienmitteilung vom 27. November 2014

  • 27. November 2014

Revision Heilmittelgesetz 2. Etappe

Ständerätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit anerkennt die Direktversorgung mit Medikamenten als wichtigen Distributionskanal

150 150 Verband der Schweizerischen Versandapotheken VSVA

Der Verband der Schweizerischen Versandapotheken VSVA, der die in der Schweiz zugelassenen und qualitätsgesicherten über 30 Versandapotheken und ihre rund 350’000 Patientinnen und Patienten vertritt, hat das Ergebnis der Vorberatungen zur Revision des Heilmittelgesetzes 2. Etappe in der ständerätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S) zur Kenntnis genommen. VSVA ist erfreut, dass die Kommission die Direktversorgung mit Medikamenten als wichtigen Distributionskanal anerkennt und an der Entscheidungsfreiheit der Patientinnen und Patienten, über welchen Bezugskanal sie die von ihnen benötigten Medikamente beziehen wollen, nicht rüttelt.

Derzeit lassen sich in der Schweiz pro Jahr rund 350’000 Patientinnen und Patienten, vor allem Behinderte und Langzeiterkrankte, ihre Medikamente per Post zustellen. Der Versandkanal stellt dabei eine wichtige Ergänzung zu weiteren Vertriebskanälen, vor allem zu den Ladenlokalen der Apotheker und Drogisten, dar. Für Patientinnen und Patienten vorteilhaft wirken sich beim Postbezug nicht nur die ‒ teilweise zwingend erforderliche ‒ Bequemlichkeit der Lieferung an die Haustür, sondern vor allem die beim Postbezug so gut wie immer tieferen Medikamentenpreise aus.

Postversand von Medikamenten nur durch zugelassene Apotheken

Gemeinsam mit dem Bundesrat und mit dem Nationalrat will nun auch die SGK-S im zu revidierenden Heilmittelgesetz an der Zulassung des in der Schweiz seit rund 20 Jahren bestens erprobten und patientenseitig äusserst geschätzten Postversands von Medikamenten unter strengen Auflagen festhalten. Sowohl verschreibungspflichtige als auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente sollen in der Schweiz weiterhin direkt und kostengünstig bezogen werden können, was vor allem benachteiligten Patientinnen und Patienten zu Gute kommt. VSVA begrüsst im Besonderen, dass der Postversand von Medikamenten in der Schweiz auch in Zukunft nur durch zugelassene Apotheken soll erfolgen dürfen, weil damit wirksam verhindert werden kann, dass Medikamente über den oftmals unkontrollierten ausländischen Internethandel bezogen werden.