Medienmitteilung vom 18. März 2016

  • 18. März 2016

Viele Chancen vertan

Revision des Heilmittelgesetzes 2. Etappe vom Parlament beschlossen

150 150 Verband der Schweizerischen Versandapotheken VSVA

Es hätte der «grosse Wurf» werden sollen: Den Patientinnen und Patienten hätte endlich zu echter Wahlfreiheit bezüglich Bezugskanal der von ihnen benötigten Medikamente verholfen werden sollen, und die Preise für Arzneimittel hätten purzeln sollen, ohne den Forschungs- und Werkplatz Schweiz zu gefährden. Herausgekommen ist ein revidiertes Heilmittelgesetz, das mit leicht verändertem Wortlaut das weitestgehend Gleiche festschreibt wie das derzeit noch geltende. Das neue Recht hält an so gut wie allen alten Zöpfen, darunter auch am Ladenbesuchszwang für den Bezug von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten, fest. Einzige Gewinnerin des neuen Gesetzes ist die Bürokratie.

Wer in der Schweiz verschreibungspflichtige Medikamente lieber per Post beziehen statt sie im Laden kaufen möchte, darf dies tun. Es reicht, der Bestellung ein ärztliches Rezept beizulegen oder alternativ den verschreibenden Arzt mit der Bestellung zu beauftragen. Das war schon unter dem gelten Recht so und wird auch in Zukunft so bleiben. National- und Ständerat haben, dem Bundesrat folgend, dies so beschlossen.

Endlich: Ein fester Platz für den Versand von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln
Immerhin: Mit der neuen, alten Vorschrift hat sich der Postbezug von verschreibungspflichtigen Medikamenten seinen in rund 10 Jahren erstrittenen Platz in der Versorgungslandschaft jetzt definitiv sichern können. Rund 5 Prozent aller verschreibungspflichtigen Medikamente werden derzeit in der Schweiz per Post bezogen, von Leuten, die einen Laden nicht besuchen wollen oder können. Trotz dieses relativ geringen Marktanteils haben die etwas mehr als 30 in der Schweiz zugelassenen Versandapotheken damit auch zu einem positiven ökonomischen Effekt beigetragen: Medikamente per Post sind in jedem Fall die kostengünstigste Bezugsvariante.

Keine Fortschritte beim OTC-Versand
Anders war – und leider: bleibt – die Situation beim Postbezug von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten (OTC): Ausgerechnet hier hält das Parlament am Ladenbesuchszwang fest. Mit diesem Bekenntnis zum Erhalt von verkrusteten Strukturen und von Privilegien angestammter Anbieter hat der Gesetzgeber den Patientinnen und Patienten keinen Gefallen getan. Personen, die OTC lieber online bestellen möchten, werden auch in Zukunft gezwungen sein, ihre Einkäufe im Ausland zu tätigen – verbunden mit gewissen Risiken, erfolgen die Bestellungen denn nicht bei einer zugelassenen, qualitätsgesicherten Versandapotheke. VSVA bedauert das Festhalten am antiquierten Versorgungsmodell und hofft, dass diese offenkundige Schwachstelle des neuen Heilmittelgesetzes zeitnah nachgebessert werden kann.