Medienmitteilung vom 8. September 2016

  • 8. September 2016

Kampf dem Import von gefälschten Medikamenten

Nur zugelassene Versandapotheken bieten Gewähr für die Echtheit von per Post bezogenen Medikamenten

150 150 Verband der Schweizerischen Versandapotheken VSVA

In regelmässigen Abständen orientieren Zoll- und andere Sicherheitsbehörden über das Abfangen von in Umlauf befindlichen, teilweise gefälschten Medikamenten. Die rigorose Kontrolle an der Grenze wird vom VSVA ausdrücklich begrüsst, denn im Ausland per Post bezogene Medikamente bergen oftmals grosse Risiken. Sicher ist der Medikamentenbezug stets nur dann, wenn die Bezugsquelle eine amtlich zugelassene Apotheke ist. Sämtliche in der Schweiz zugelassenen Versandapotheken können eine maximale Sicherheit gewährleisten.

Im Jahr 2013 hatte der Schweizer Zoll noch 1’096 Sendungen mit illegalen Medikamentenimporten sichergestellt, 2014 waren es bereits 1’225. An der Spitze stehen mit 53 Prozent die Erektionsförderer, gefolgt von Schlaf- und Beruhigungs- (13 Prozent) und von Schlankheitsmitteln (10 Prozent). Bei Verdacht auf illegale Medikamentenimporte informiert der Zoll umgehend das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic. Die Zahlen für das Jahr 2015 sind zwar noch nicht bekannt, es ist aber wiederum mit einem Anstieg zu rechnen.

Nur bei amtlich zugelassenen Versandapotheken und -Drogerien bestellen
VSVA begrüsst naturgemäss den Postbezug von Medikamenten, der in der Schweiz allerdings stets das Beibringen eines ärztlichen Rezepts voraussetzt, was für verschreibungspflichtige Medikamente eine Selbstverständlichkeit darstellt, für nicht verschreibungspflichtige Medikamente jedoch einer nur noch hierzulande vorzufindenden, protektionistischen Schikane gleichkommt. In der EU können nicht verschreibungspflichtige Medikamente rezeptfrei bestellt werden. Dennoch rät VSVA zur Vorsicht: Nicht jede Versandapotheke oder -Drogerie, die aus der EU heraus ihre Produkte anbietet, kann die Qualität der verschickten Arzneimittel gewährleisten. VSVA rät Bestellerinnen und Bestellern darauf zu achten, dass die Bezugsquelle stets eine amtlich zugelassene Apotheke oder Drogerie ist.