Die deutsche Ladenapothekerschaft tut sich schwer mit Wettbewerbern, und der Bundesgesundheitsminister lässt sich von der sich beschädigt fühlenden Interessengruppe gerne instrumentalisieren: Hermann Gröhe (CDU) verspricht den Ladenbesitzern den Ausschluss bestimmter Wettbewerber per Gesetz. SPD-Gesundheitspolitik-Experte Karl Lauterbach hat sich demgegenüber auf die Seite der Kranken geschlagen.
Die Tausenden von Ladenapotheken in der Bundesrepublik Deutschland scheinen im Vorfeld der Bundestagswahlen was herzumachen, zumindest für die bürgerlichen Kräfte: Wie sonst hätte Hermann Gröhe (CDU), Bundesinister für Gesundheit, sich dazu hinreissen lassen, den stationären Versorgern in Aussicht zu stellen, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten, die den Versand von rezeptpflichtigen Arzneimitteln in der Bundesrepublik gleich gänzlich verbietet. Eine erfreuliche Gegenposition zu dieser gewerbepolitisch motivierten, protektionistischen Haltung nimmt Karl Lauterbach (SPD) ein. Diesem stehen die Millionen von durch die Post versorgten Patientinnen und Patienten näher. Lauterbachs Vorschlag, wie die durch Wettbewerb angeblich gefährdete stationäre Versorgung in Randgebieten besser sichergestellt werden könnte, verdient Aufmerksamkeit: Wenn Ladenapotheken, bedingt durch den Markteintritt von Wettbewerbern, in Bedrängnis geraten, ist nicht der Wettbewerb zu beseitigen, sondern das Problem an sich. Sinngemäss fordert Lauterbach deshalb, dass darbenden Ladenapotheken ein aus öffentlichen Mitteln zu bestreitender Strukturerhaltungsbeitrag gewährt werden sollte.
Und in der Schweiz?
Es ist zu hoffen, dass die letztlich peinliche deutsche Diskussion über ein mögliches Verbot des Versandkanals für verschreibungspflichtige Heilmittel zwecks Stützung der Ertragslage von Ladenapotheken nicht erneut auf die Schweiz überschwappt. Hierzulande hat das Parlament seit dem Jahr 2008 – zum Glück vor allem für Langzeitpatientinnen und -patienten – gleich mehrfach bestätigt, letztmals 2016 anlässlich der Revision des Heilmittelgesetzes, dass der unter strengen Vorschriften erfolgende Versand von Medikamenten eine sinnvolle und patientenfreundliche Ergänzung bestehender Versorgungsmodelle darstellt. Dem ist auch so – denn welche Versorgung ist dichter als die Direktversorgung der Patientinnen und Patientinnen ans Krankenbett? Sollte die Diskussion in der Schweiz dennoch wieder aufflackern, würde VSVA Vorschläge, die darauf abzielen, die flächendeckende Versorgung mit stationären Apotheken durch Subventionen zu garantieren, unterstützen.