Bern, Juli 2020
Der Heimlieferservice bzw. Hauslieferdienst oder Lieferservice und die Abgrenzung zum Versandhandel von Arzneimitteln ist in den Richtlinien der Kantonsapothekervereinigung als „Nachversand“ definiert. Lesen Sie in unserem Positionspapier zu den wichtigen Unterschieden sowie zu unseren Forderungen.