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Neues Urteil des Bundesgerichts zum Versand von Arzneimitteln Medienmitteilung vom 8. Juli 2014

150 150 Verband der Schweizerischen Versandapotheken VSVA

Der Verband der Schweizerischen Versandapotheken VSVA, der die in der Schweiz zugelassenen und qualitätsgesicherten 33 Versandapotheken und ihre rund 350’000 Patientinnen und Patienten vertritt, bedauert den Entschied des Bundesgerichtes, dass Zürcher Ärzte ohne Privatapotheke ihren Patienten die von diesen benötigten Medikamente nicht über eine Versandapotheke zustellen lassen dürfen.

Dem archaischen Zwang, Medikamente ausschliesslich vom Ladenhandel beziehen zu dürfen, sind die Patientinnen und Patienten derzeit immer noch in 9 (vor allem westschweizer) Kantonen hilflos ausgeliefert. Diese an mittelalterliche Verhältnisse erinnernde Ankettung an Ladenapotheken kommt das Gesundheitswesen teuer zu stehen, tragen die Schweizer Versandapotheken doch bereits heute jährlich gesamthaft rund 30 Millionen Franken an die Senkung der Gesundheitskosten bei.

Für den Entscheid des Bundesgerichtes, der sich für Hunderte von Patientinnen und Patienten, allerdings nur im Kanton Zürich, negativ auswirken wird, ist grundsätzlich nicht das Gericht zu kritisieren, sondern die bestehende Rechtsordnung. Selbst der Entscheid der Zürcher Stimmberechtigten aus dem Jahr 2008, der seit 2012 in Kraft steht, und der auch im Kanton Zürich zur vollen Wahlfreiheit der Patientinnen und Patienten, über welchen Kanal sie die von ihnen benötigten Medikamente beziehen wollen, hätte führen sollen, hat nicht genügend Kraft entfaltet, das Monopol der Ladenapotheken zu brechen. Es ist zu hoffen, dass das eidgenössische Parlament, das derzeit die Revision des Heilmittelgesetzes berät, der Patientenautonomie auch bezüglich der Wahlfreiheit beim Bezug von Arzneimitteln zum Durchbruch verhelfen wird.

Nationalrat anerkennt den Versandhandel mit Medikamenten als wichtigen Distributionskanal Medienmitteilung vom 7. Mai 2014

150 150 Verband der Schweizerischen Versandapotheken VSVA

Der Verband der Schweizerischen Versandapotheken VSVA, der die in der Schweiz zugelassenen und qualitätsgesicherten über 30 Versandapotheken und ihre rund 350’000 Patientinnen und Patienten vertritt, hat das Ergebnis der Beratungen zur Revision des Heilmittelgesetzes 2. Etappe im Nationalrat zur Kenntnis genommen. Vom Ergebnis ist der VSVA teilweise erfreut, teilweise enttäuscht.

Derzeit lassen sich in der Schweiz pro Jahr rund 350’000 Patientinnen und Patienten, vor allem Behinderte und Langzeiterkrankte, ihre Medikamente per Post zustellen. Der Versandkanal stellt dabei eine wichtige Ergänzung zu weiteren Vertriebskanälen, vor allem zu den Ladenlokalen der Apotheker und Drogisten, dar. Für Patientinnen und Patienten vorteilhaft wirken sich beim Postbezug nicht nur die ‒ teilweise zwingend erforderliche ‒ Bequemlichkeit der Lieferung an die Haustür, sondern vor allem die beim Postbezug so gut wie immer tieferen Medikamentenpreise aus.

Wie dies bereits der Bundesrat vorgeschlagen hatte, will nun auch die SGK-N dem Postversand von Medikamenten zur vollkommenen Legalisierung verhelfen. Sowohl verschreibungspflichtige als auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente sollen in der Schweiz weiterhin per Post bezogen werden können. Dies begrüsst der VSVA ausdrücklich, ebenso den Umstand, dass der Postversand von Medikamenten auch in Zukunft nur durch zugelassene Apotheken erfolgen darf. Diese Bewilligungspflicht für Versandapotheken ist deshalb von grösster Bedeutung, weil es jederzeit zu verhindern gilt, dass Medikamente im unkontrollierten Internethandel bezogen werden. Dass der Nationalrat allerdings bestimmen möchte, dass Patientinnen und Patienten für den Bezug von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten (sog. OTC) vorerst eine schikanöse Hürde zu überwinden haben, indem fortan vorgängig dafür ein ärztliches Rezept beschafft werden muss, beispielsweise auch für Hustensirup oder für homöopathische Augentropfen, ist in den Augen des VSVA weder angemessen noch zeitgemäss. Die vorgesehene Einschränkung des Versandkanals und die damit verbundene rechtsungleiche Behandlung der verschiedenen Anbieter ist offenkundig verfassungswidrig und widerspricht der Absicht des Bundesrates, Patientinnen und Patienten mit der Gesetzesrevision zu mehr Rechten zu verhelfen. Der VSVA geht davon aus, dass die von den Ladenhändlern erfolgreich ins Parlament getragene Hürde, die nicht dem Schutz der Patientinnen und Patienten, sondern allenfalls krämerischen Interessen dient, in den weiteren Beratungen zur Gesetzesrevision wieder entfernt wird.

Nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit anerkennt den Versandhandel mit Medikamenten als wichtigen Distributionskanal Medienmitteilung vom 20. April 2014

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Der Verband der Schweizerischen Versandapotheken VSVA, der die in der Schweiz zugelassenen und qualitätsgesicherten über 30 Versandapotheken und ihre rund 350’000 Patientinnen und Patienten vertritt, hat das Ergebnis der Vorberatungen zur Revision des Heilmittelgesetzes 2. Etappe in der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) zur Kenntnis genommen. Der VSVA hatte in der seinerzeitigen Vernehmlassung zur Gesetzesrevision den bundesrätlichen Entwurf begrüsst. Vom Ergebnis der Vorberatung in der SGK-N ist der VSVA teilweise erfreut, teilweise enttäuscht.

Derzeit lassen sich in der Schweiz pro Jahr rund 350’000 Patientinnen und Patienten, vor allem Behinderte und Langzeiterkrankte, ihre Medikamente per Post zustellen. Der Versandkanal stellt dabei eine wichtige Ergänzung zu weiteren Vertriebskanälen, vor allem zu den Ladenlokalen der Apotheker und Drogisten, dar. Für Patientinnen und Patienten vorteilhaft wirken sich beim Postbezug nicht nur die ‒ teilweise zwingend erforderliche ‒ Bequemlichkeit der Lieferung an die Haustür, sondern vor allem die beim Postbezug so gut wie immer tieferen Medikamentenpreise aus.

Wie dies bereits der Bundesrat vorgeschlagen hatte, will nun auch die SGK-N dem Postversand von Medikamenten zur vollkommenen Legalisierung verhelfen. Sowohl verschreibungspflichtige als auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente sollen in der Schweiz weiterhin per Post bezogen werden können. Dies begrüsst der VSVA ausdrücklich, ebenso den Umstand, dass der Postversand von Medikamenten auch in Zukunft nur durch zugelassene Apotheken erfolgen darf. Diese Bewilligungspflicht für Versandapotheken ist deshalb von grösster Bedeutung, weil es jederzeit zu verhindern gilt, dass Medikamente im unkontrollierten Internethandel bezogen werden. Dass der SGK-N allerdings vorschwebt, dass Patientinnen und Patienten für den Bezug von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten (sog. OTC) vorerst eine schikanöse Hürde zu überwinden haben, indem fortan vorgängig dafür ein ärztliches Rezept beschafft werden muss, beispielsweise auch für Hustensirup oder für homöopathische Augentropfen, ist in den Augen des VSVA weder angemessen noch zeitgemäss. Die vorgesehene Einschränkung des Versandkanals und die damit verbundene rechtsungleiche Behandlung der verschiedenen Anbieter ist offenkundig verfassungswidrig und widerspricht der Absicht des Bundesrates, Patientinnen und Patienten mit der Gesetzesrevision zu mehr Rechten zu verhelfen. Der VSVA geht davon aus, dass die von den Ladenhändlern erfolgreich in die vorberatende nationalrätliche Kommission getragene Hürde, die nicht dem Schutz der Patientinnen und Patienten, sondern allenfalls krämerischen Interessen dient, in den weiteren Beratungen zur Gesetzesrevision wieder entfernt wird.

VSVA begrüsst das elektronische Patientendossier Medienmitteilung vom 20. Dezember 2011

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VSVA begrüsst den Vorschlag des Bundesrates, zur Einführung des elektronischen Patientendossiers eine eigens der Regelung dieser Materie dienende spezialgesetzliche Grundlage zu schaffen. Der von Bundesrat Didier Burkhalter in Vernehmlassung geschickte Vorentwurf für ein Gesetz über das elektronisch Patientendossier macht zweifellos einen Schritt in die richtige Richtung.

Zurecht will Bundesrat Didier Burkhalter mit heute noch vorhandenen, teilweise anachronistischen Vorstellungen und Praktiken aufräumen und den Aufbruch ins elektronische Zeitalter einläuten. VSVA erinnert auch in diesem Zusammenhang (un)gerne daran, dass selbst die Zulässigkeit der elektronischen übermittlung eines ärztlichen Rezeptes vor Bundesgericht erstritten werden musste, konkret, dass erst seit 2007 rechtssicher festgestellt ist, dass das elektronische übermitteln eines ärztlichen Rezeptes (!) keinen Verstoss gegen das Erfordernis der handschriftlichen Rezeptausstellung darstellt.

Offenkundige Vorteile
Die dem geplanten Gesetz zu Grunde liegende Idee, für das elektronische Patientendossier jetzt lediglich eine (bundes-)gesetzliche Grundlage zu schaffen, das elektronische Patientendossier selbst darin allerdings nicht als obligatorisch zu erklären, kann VSVA politisch nachvollziehen. Sachlich ist sie allerdings nur bedingt gerechtfertigt, da es sich bei den im Patientendossier enthaltenen Daten nicht vor allem um solche der „informellen Selbstbestimmung“ handelt. Die Daten sind (oder waren) ohnehin vorhanden, und für ihre zweckdienliche Verwendung haben die Patientinnen und Patienten bereits an anderer Stelle ihre Einwilligung zur Erfassung und Einsichtnahme erteilt. Auf Grund der offenkundigen Vorteile, die mit der Einführung des elektronischen Patientendossiers für die Gesundheitssuchenden verbunden sind, ist jedoch davon auszugehen, dass sich das Dossier „am Markt“ auch ohne Obligatorium rasch verbreiten und es sich letztlich flächendeckend durchsetzen wird.

Sensible Daten
Stossend am Vorentwurf zum Gesetz ist in den Augen von VSVA einzig die beabsichtigte Delegation der Datenbewirtschaftung an privatwirtschaftlich tätige Dritte. VSVA würde es bevorzugen, wenn – zumindest in einer Startphase – diese äusserst sensible Aufgabe durch eine vereidigte Bundesstelle wahrgenommen würde.

Italiens Staatspost geht mit einem neuen Geschäftsmodell in die Versuchsphase Medienmitteilung vom 14. März 2011

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Die italienische Staatspost (Poste Italiane) wagt sich ins Apothekengeschäft vor. Demnächst startet sie mit dem Versuch, als Pickup-Stelle für Rezepte und als Ausgabestelle für rezeptpflichtige Medikamente zu wirken. Ist die Versuchsphase erfolgreich, gibt es in Italien schon bald auf einen Schlag mehr als 50‘000 neue Apotheken.

Das italienische Gesundheitswesen ist verstaatlicht, weshalb das von den Poste Italiane ins Auge gefasste neue Versorgungsmodell für Medikamente in der Schweiz wohl kaum Nachahmung finden wird. Bisher galt in Italien: Wer seine verschreibungspflichtigen Medikamente in einem staatlichen Spital, das heisst in einer staatlichen Spitalapotheke statt in einer Ladenapotheke, bezieht, erhält dafür 50 (!) Prozent Rabatt. Dieser gesetzlich vorgeschriebene Preisnachlass drückt enorm auf die Margen und hat die Spitäler natürlich bisher nicht motiviert, voll ausgestattete Apotheken zu betreiben. Nicht selten nahmen daher Patientinnen und Patienten den langen Weg ins nächst gelegene Spital und die dort stets lange Warteschlange vergeblich auf sich: Das gewünschte Medikament ist ausgerechnet nicht verfügbar. Dieses Defizit wollen die Poste Italiane nun kompensieren: Gegen Vorweisen eines Identitätsausweises und der persönlichen Gesundheitskarte – mit welcher man übrigens nach 20 Uhr an Automaten auch Zigaretten beziehen kann – wollen die Poststellen inskünftig ärztliche Rezepte entgegennehmen, um anderntags am Schalter die Bestellung bereit zu halten.

Pharmaindustrie und Ladenapotheken kooperieren

Die Innovation ist vor allem deshalb von Interesse und verdient Beachtung, weil in der Europäischen Union Bestrebungen im Gange sind, den Medikamentenvertrieb bei den Ladenapotheken zu monopolisieren. Die italienischen Ladenapotheker, die sich mit den Spitalapotheken bereits ein Monopol teilen, sehen die Sache aber anders und erkennen im neuen Modell sogar die Chance, neue Märkte für sich zu erschliessen. Derzeit laufen zwischen dem Apothekerverband und den für die Medikamentendistribution behördenseitig zuständigen Regionen Verhandlungen, die zum Ziel haben, dass die Lieferung nicht durch die Hersteller, sondern durch die den Poststellen am nächsten gelegenen Ladenapotheken erfolgen kann. Dies wiederum freut die Poste Italiane, weil sie damit die pünktliche Auslieferung der Medikamente besser gewährleisten können, als wenn sie selbst für den Transport zwischen Grossist und Poststelle fungieren müssten. Sicherheitshalber hat man aber bereits eine Vereinbarung mit Farmindustria, dem Dachverband der Medikamentenhersteller, getroffen, für den Fall, dass zwischen den bürokratisch tickenden Regionalverwaltungen und den Apothekern eine Vereinbarung gar nicht oder nicht rechtzeitig zustande kommen sollte.

Bella Italia?

Die neue Dienstleistung mag patientenfreundlich sein, sie wird aber in Italien zu einem Kostenschub im Gesundheitswesen führen, indem mit dem neuen Modell der dort gesetzlich vorgeschriebene Rabatt verwirkt wird. Experten gehen von jährlichen Mehrkosten in der Höhe von rund 600 Millionen Euro aus. Das aber stört aber in Bella Italia niemanden. Das Medikament bezahlt ohnehin der Servizio Sanitario Nazionale, also der Staat.

VSVA besorgt über illegalen Internethandel mit Medikamenten Medienmitteilung vom 29. Juli 2010

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Der Verband der Schweizerischen Versandapotheken VSVA ist besorgt über die aktuellen von Swissmedic veröffentlichten Zahlen zum illegalen Medikamentenvertrieb und -bezug via Internet. VSVA lehnt den illegalen Versand und Bezug von Medikamenten strikt ab und warnt vor einer Verwechslung von solchen Machenschaften mit der in der Schweiz grundsätzlich zugelassenen Möglichkeit, verschreibungspflichtige Medikamente per Post beziehen zu können.

VSVA betont ausdrücklich, dass der illegale Handel mit Medikamenten nicht mit der in der Schweiz vorhandenen legalen Möglichkeit, Medikamente per Post zu beziehen, verwechselt werden darf. In der Schweiz dürfen nur verschreibungspflichtige – und auch wirklich ärztlich verschriebene – Medikamente per Post zugestellt werden, allerdings nur von dazu berechtigten Apotheken. Derzeit verfügen rund 25 Apotheken über eine entsprechende kantonale Bewilligung, die ihrerseits auf den strengen Richtlinien der Kantonsapothekervereinigung (KAV) fusst. VSVA vertritt unter den in der Schweiz zugelassenen Versandapotheken diejenigen mit den allerhöchsten Sicherheitsstandards.

Medikamente legal per Post beziehen
VSVA ruft die Bevölkerung dazu auf, rezeptpflichtige Medikamente ausschliesslich auf Verschreibung des Arztes und gemäss Beratung durch einen Apotheker einzunehmen. Damit für den Bezug eines ärztlich verschriebenen Medikamentes nicht zwingend der Besuch einer Ladenapotheke nötig ist, sieht das Schweizer Recht in einigen Kantonen den Direktbezug beim Arzt (sog. „Selbstdispensation“) vor. Landesweit ist auch der Bezug per Post möglich – allerdings darf der Versand nur von einer den strengen bundes- und kantonalrechtlichen Anforderungen genügenden Apotheke mit Versandhandelsbewilligung vorgenommen werden. Vom Bezug per Post profitieren derzeit rund 300‘000 Personen in der Schweiz – vor allem Patientinnen und Patienten in entlegenen Gebieten, Langzeitpatienten und Patientengruppen mit seltenen Krankheitsbildern.

Kampf gegen Illegale
VSVA unterstützt die Behörden im Kampf gegen den illegalen Internethandel mit Medikamenten und Fälschungen. VSVA wird noch in diesem Jahr Massnahmen vorstellen, damit die öffentlichkeit eine Schweizer Qualitäts-Versandapotheke besser erkennen und sich damit vor illegalen Anbietern schützen kann.

VSVA begrüsst Revision des Heilmittelgesetzes über weite Strecken Medienmitteilung vom 2. Februar 2010

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Der Verband der Schweizerischen Versandapotheken VSVA hat den derzeit in Vernehmlassung stehenden Vorentwurf des Bundesrates für ein revidiertes Heilmittelgesetz HMG eingehend geprüft. Mit Ausnahme des darin vorgesehenen landesweiten Verbotes der ärztlichen Selbstdispensation, welches abgelehnt wird, begrüsst VSVA die Gesetzesrevision, die dem streng kontrollierten Versandhandel mit Medikamenten endlich die verdiente Anerkennung zollt.

Der Vorentwurf des Bundesrates weicht, was die strenge Regulierung des Versandhandels mit Medikamenten angeht, nicht vom bisherigen Recht ab. VSVA begrüsst diesen Umstand und die damit verbundene Anerkennung dieses erfolgreichen und in zunehmendem Mass benützten Vertriebskanals durch die Bundesbehörde. Der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten hat in den Jahren seines Bestandes jeweils einen erheblichen Beitrag an die Senkung der Medikamenten- und damit der Gesundheitskosten leisten können. Der Branchenverband geht von jährlichen Einsparungen in der Höhe von approximativ 30 Millionen Franken aus. Diese Zahl bildet die rege Benutzung des Kanals ab – im Moment beziehen mehr als 300‘000 Personen die ihnen ärztlich verordneten Medikamente über eine zugelassene und strengsten Kontrollen unterworfene Versandapotheke.

Ablehnend steht VSVA einzig der Absicht des Bundesrates gegenüber, die Medikamentenabgabe in Arztpraxen landesweit verbieten zu wollen. VSVA will, dass die Kantone auch in Zukunft die Kompetenz besitzen, über die Medikamentenabgabe frei entscheiden zu dürfen. Ein landesweites Verbot der ärztlichen Selbstdispensation würde nicht nur die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln beinträchtigen, sondern zu unnötigen Kostensteigerungen führen, da Kantone mit Selbstdispensation in der Regel tiefere Medikamentenkosten pro versicherte Person ausweisen als solche mit Selbstdispensationsverbot.

Der Versandhandel mit Medikamenten in der Schweiz wird seit Mitte der Neunziger Jahre des 20. Jahrhunderts praktiziert und ist vor allem aus der Notwendigkeit hervorgegangen, spezielle Patientengruppen (z.B. Dialyse, Hämophilie, chronische Patienten und Langzeitpatienten) kontinuierlich direkt zu versorgen. Der Kanal hat sich nicht als Substitut für die Medikamenten-Versorgung in Kantonen, in denen die ärztliche Selbstdispensation verboten ist, herausgebildet, sondern versteht sich als Ergänzung bestehender Angebote. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Monopolisierung der Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente zugunsten von Offizin- (und letztlich auch von Versand-)Apotheken nimmt sich daher im Vorentwurf zum Gesetz, dem auch Wettbewerb und Kosteneinsparungen vorschweben, fremd aus.

VSVA heisst Sie herzlich willkommen VSVA / Communiqué vom 15. September 2009

150 150 Verband der Schweizerischen Versandapotheken VSVA

Der Versandhandel mit Medikamenten ist in der Schweiz der jüngste aller Vertriebskanäle für Medikamente und gesetzlich stark eingeschränkt: Medikamente dürfen nur von öffentlichen Apotheken mit Bewilligung zum Versandhandel verschickt werden, und der Versand ist beschränkt auf rezeptpflichtige Medikamente. Zu den versorgten Patientinnen und Patienten gehören vor allem solche mit seltenen Krankheitsbildern, solche mit dem Bedarf nach Dauermedikation und Personen, die in entlegenen Gebieten ohne Ladenapotheke oder Arztpraxis wohnen. Die Dienstleistungen des Versandkanals nehmen seit seiner Einführung vor rund 15 Jahren zwischenzeitlich jährlich mehr als 250‘000 Patientinnen und Patienten in Anspruch. Die Direktversorgung mit Medikamenten entlastet die Kosten des Gesundheitswesens in der Schweiz gegenwärtig um mehr als 30 Millionen Franken pro Jahr – und dies zusätzlich zu allen weiteren Sparanstrengungen.

Die dem VSVA angehörenden Mitglieder haben sich zur Einhaltung strengster Standesregeln verpflichtet. Sie genügen allesamt der Leitlinie zur Qualitätssicherung des Versandhandels in öffentlichen Apotheken der Schweizerischen Kantonsapothekervereinigung (KAV). Damit unterscheiden sich die dem VSVA angehörenden Versandapotheken ganz klar vom aufkeimenden, über keinerlei Sicherheitsstandards verfügenden und teilweise illegalen Internethandel mit Medikamenten.

Der Nationalrat steht zum qualitätsgesicherten Versandhandel mit Medikamenten Medienmitteilung vom 5. März 2008

150 150 Verband der Schweizerischen Versandapotheken VSVA

Mit 90 gegen 79 Stimmen bei 7 Enthaltungen hat der Nationalrat die Parlamentarische Initiative Anne-Catherine Menétrey-Savary «für ein wirksameres Verbot des Versandhandels mit Arzneimitteln in der Schweiz» verworfen. VSVA begrüsst den Entscheid der grossen Kammer, die sich mit ihrem Entscheid klar zu einer Fortführung der sicheren und kostengünstigen Versorgung spezieller Patientengruppen bekannt hat.

Der Versandhandel mit Medikamenten in der Schweiz wird im Wesentlichen seit der Mitte der Neunziger Jahre praktiziert und ist aus der Notwendigkeit hervorgegangen, spezielle Patientengruppen (z.B. Dialyse, Hämophilie, chronische Patienten und Langzeitpatienten) kontinuierlich direkt zu versorgen. Heute profitieren jährlich mehr als 250’000 Patientinnen und Patienten von diesem direkten Distributionskanal bzw. sind auf ihn angewiesen. Der Marktanteil des Versandhandels in der Schweiz darf gegenwärtig auf leicht über vier Prozent geschätzt werden. Die Direktversorgungsapotheken üben ihre Tätigkeit auf der Basis strengster bundes- und kantonalrechtlicher Vorschriften aus. Rechtsgrundlage des Versandhandels ist ein gesetzgeberisches Verbots- bzw. Ausnahmekonstrukt. Die in der Schweiz tätigen Versandapotheken sind regelkonform zugelassen und unterstehen rigorosen amtlichen Kontrollen.

Rückkehr zum Monopol der Ladenapotheken verhindert
Eine Verschärfung der heutigen Vorschriften hätte sich negativ auf die Kosten des Gesundheitswesens ausgewirkt, indem der Direktversorgungskanal heute durch Verzicht auf die Erhebung von Taxen und durch Gewährung von Rabatten die Patientinnen und Patienten, die Kassen und die öffentliche Hand besonders entlastet (Schätzung VSVA: um rund 30 Millionen Franken pro Jahr) . Die Direktversorgung per Post ist der nachweislich günstigste Bezugskanal für Medikamente überhaupt. Eine zusätzliche Behinderung des jungen, aber bereits bewährten direkten Distributionskanals hätte nichts anderes bewirkt als eine künstlich herbei geführte Beseitigung von Wettbewerb und damit verbunden eine Rückkehr zum Monopolismus im Medikamentenhandel, konkret der Ladenapotheken.

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